Ihre Immobilien, Ihre Regeln. Österreichisches Recht, erledigt.

MietPilot ist die Hausverwaltungsplattform für private Vermieter in Österreich. Automatische Mietindexierung, MRG-Konformität, Reparaturverfolgung und volle finanzielle Transparenz über Ihr gesamtes Portfolio.

Jetzt starten → Kostenlos. Keine Kreditkarte.
Portfolio-Übersicht
Objekte 12 Einheiten
Monatliches Einkommen +12,480
Nächste Indexierung Apr 2026
Offene Reparaturen 3 offen
MieWeG-konform
VPI Index
+1.0%
350k
Private Vermieter in Österreich vor neuen Compliance-Regeln
5. MILG
Die umfassendste Mietrechtsreform in der Geschichte Österreichs, gültig ab 2026
1%
Maximale Mieterhöhung 2026 unter den neuen MieWeG-Obergrenzen

Alles, was ein privater Vermieter braucht. Nichts, was er nicht braucht.

Entwickelt für Eigentümer mit 5–50 Objekten in Österreich. Keine Enterprise-Software in einer kleineren Verpackung.

Automatische Mietindexierung

VPI-basierte Mietanpassungen mit der neuen MieWeG-Formel berechnen. Mieterbenachrichtigungen erstellen, die MRG-konform sind. Schluss mit Tabellenkalkulation.

Reparaturanfragen-Verwaltung

Mieter melden Reparaturen über ein einfaches Formular. Sie sehen alles in einer Übersicht, beauftragen Handwerker und verfolgen die Erledigung. Vollständige Historie.

Vollständiger Prüfpfad

Jedes Schreiben versendet, jede Miete angepasst, jede Reparatur koordiniert. Mit Zeitstempel protokolliert. Bei Streitigkeiten haben Sie die Belege.

Finanzielles Dashboard

Mieteinnahmen, Ausgaben und Nettoerträge über Ihr gesamtes Portfolio aggregiert. Sehen Sie, welche Objekte performen und wo Geld verloren geht.

Das MieWeG hat alles verändert. MietPilot hält Sie auf dem Laufenden.

Österreichs Mietrechtsreform 2026 brachte neue Indexierungsobergrenzen, längere Mindestmietdauern und strengere Regeln für gewerbliche Vermieter. MietPilot verfolgt diese Änderungen, damit Sie es nicht müssen.

  • VPI-basierte Indexierung mit MieWeG-Deckelungsformeln
  • Richtwertmietzins- und Kategorienmietzins-Unterstützung
  • 5-Jahres-Mindestlaufzeit-Tracking für gewerbliche Vermieter
  • Automatische Wertsicherungsklausel-Konformitätsprüfungen
  • OGH-Entscheidungsbenachrichtigungen
2026
Mietdeckel bei 1 %. MieWeG tritt in Kraft. Neue Mindestmietdauern für Eigentümer mit 5+ Objekten.
2027
Mietdeckel steigt auf 2 %. Anpassungsregeln für Genossenschaftswohnungen gelten.
2028
Neue Formel: 3 % + Hälfte des Überschusses. Volle Marktindexierung mit Leitplanken.

Was Sie zum MieWeG 2026 wissen müssen

Die wichtigsten Antworten zur neuen Mietrechtsreform — verständlich erklärt.

Ab 1. Jänner 2026 gilt eine Obergrenze von 1 % für Mieterhöhungen auf Basis von Wertsicherungsklauseln (§ 16h MRG, eingeführt durch das MieWeG). Selbst wenn der VPI eine höhere Inflation ausweist, dürfen Sie maximal 1 % anpassen. Das betrifft sowohl Richtwert- als auch Kategoriemietzinse. MietPilot berechnet diese Deckelung automatisch für jedes Ihrer Objekte.
Die Deckelung greift bei Mietverträgen, die dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegen — also Altbauwohnungen (vor 1945), geförderte Neubauten und Genossenschaftswohnungen. Frei vereinbarte Mieten im MRG-Teilanwendungsbereich (z. B. Neubauten ab 2001) sind grundsätzlich nicht betroffen, es gelten aber weiterhin die Regeln der vereinbarten Wertsicherungsklausel. MietPilot erkennt den Anwendungsbereich anhand Ihrer Objektdaten automatisch.
Eine fehlerhafte Mieterhöhung kann vom Mieter bei der Schlichtungsstelle oder dem Bezirksgericht angefochten werden. Im schlimmsten Fall droht die Rückzahlung zu viel kassierter Mieten — rückwirkend bis zu drei Jahre. Mit dem MieWeG wurden die Prüfrechte der Schlichtungsstellen gestärkt. MietPilot dokumentiert jede Berechnung mit Rechtsgrundlage, sodass Sie im Streitfall lückenlose Belege haben.
Grundlage ist der Verbraucherpreisindex (VPI 2020) der Statistik Austria. Die Indexierung berechnet sich aus dem Verhältnis des aktuellen VPI zum Basiswert bei Mietbeginn oder letzter Anpassung. Ab 2026 wird dieser Wert dann mit der MieWeG-Deckelung verglichen — es gilt der niedrigere Betrag. MietPilot bezieht die aktuellen VPI-Daten und wendet die gesetzliche Formel automatisch an.
Ja. Gemäß § 16g MRG muss die Mieterhöhung dem Mieter mindestens einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich mitgeteilt werden. Das Schreiben muss den neuen Betrag, die Rechtsgrundlage und die Berechnungsmethode enthalten. MietPilot generiert rechts­konforme Anpassungsschreiben auf Knopfdruck — mit allen Pflichtangaben, druckfertig als PDF.
Die Deckelung wird stufenweise angehoben: 2027 gilt ein Maximum von 2 %, ab 2028 eine Formel von 3 % plus der Hälfte des darüber liegenden VPI-Anstiegs. Damit kehrt schrittweise mehr Marktdynamik zurück, allerdings mit gesetzlichen Leitplanken. MietPilot aktualisiert die Berechnungslogik automatisch, sobald die neuen Schwellenwerte gelten — Sie müssen nichts umstellen.
Gerade bei wenigen Objekten fehlt oft die juristische Infrastruktur. Ein Rechenfehler bei der Indexierung oder ein fehlendes Anpassungsschreiben kann schnell mehrere tausend Euro kosten. MietPilot ersetzt keine Hausverwaltung — es gibt Ihnen als Eigentümer die Werkzeuge, die sonst nur große Verwaltungen haben. Kostenlos, ohne Vertragsbindung.

Hausverwaltung sollte für den Eigentümer arbeiten, nicht umgekehrt.

MietPilot wird von Vermietern entwickelt, die echte Immobilien in Wien verwalten. Jede Funktion löst ein echtes Problem. Jede Compliance-Prüfung spiegelt geltendes österreichisches Recht wider. So hätte Hausverwaltungssoftware schon immer sein sollen.

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