Alle monatlichen Werte des Verbraucherpreisindex (VPI) Österreich — Basisjahr 2020 = 100. Maßgeblich für die Mietindexierung nach dem Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz (MieWeG 2026).
Zwei Zeitpunkte wählen — prozentuale Indexveränderung wird berechnet
Basisjahr 2020 = 100 · Zum-Vorjahr-Veränderung relevant für Mietindexierung
| Monat | VPI-Wert | Zum Vormonat | Zum Vorjahr |
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* Werte 2015–2019 sind auf Basisjahr 2020=100 rückgerechnete Schätzwerte basierend auf den publizierten Jahresinflationsraten von Statistik Austria. Für monatlich aufgelöste Daten vor 2020 besuchen Sie statistik.at.
So wird der Verbraucherpreisindex zur Berechnung von Mieterhöhungen verwendet
Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die Preisentwicklung eines repräsentativen Warenkorbs in Österreich. Er wird monatlich von Statistik Austria erhoben und dient als Hauptindikator für die Inflation. Das aktuelle Basisjahr ist 2020 = 100.
Enthält ein Mietvertrag eine Wertsicherungsklausel, darf der Vermieter die Miete entsprechend der VPI-Veränderung anpassen. Die Klausel legt den Referenzmonat und einen Schwellenwert (z.B. 5%) für die Auslösung fest.
Das Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (MieWeG, BGBl. I Nr. 91/2023) begrenzt VPI-basierte Mieterhöhungen:
Die prozentuale VPI-Veränderung zwischen Basis- und aktuellem Monat ergibt den maximalen Erhöhungssatz (vor MieWeG-Deckelung):
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