← Alle Artikel

Erhaltungspflicht Vermieter Österreich: Was § 3 MRG vorschreibt

Wer trägt die Kosten für eine defekte Heizung, ein undichtes Dach oder einen kaputten Aufzug? In Österreich ist das klar geregelt: § 3 MRG legt die Erhaltungspflicht des Vermieters fest. Dieser Leitfaden erklärt, was Vermieter reparieren und instandhalten müssen, wo die Grenzen liegen und wie die Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten eingeschaltet werden kann.

Was ist die Erhaltungspflicht nach § 3 MRG?

§ 3 MRG verpflichtet den Vermieter, das Miethaus und die Mietobjekte in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Die Erhaltungspflicht umfasst:

Wichtig: § 3 MRG gilt nur für Hauptmietverträge im Vollanwendungsbereich des MRG. Für Wohnungen im Teilanwendungsbereich oder im freien Mietmarkt können abweichende Regelungen gelten – dort ist die Erhaltungspflicht primär durch § 1096 ABGB geregelt.

Allgemeine Teile des Hauses

Die Erhaltungspflicht für allgemeine Teile trifft den Vermieter unabhängig davon, ob einzelne Mieter Mängel anzeigen oder nicht. Zur Erhaltung gehören:

Ernste Schäden des Mietgegenstandes

Auch innerhalb der Mietwohnung haftet der Vermieter für sogenannte „ernste Schäden". Ein ernster Schaden liegt vor, wenn:

Nicht als ernster Schaden gelten: normale Verschleißerscheinungen (abgenutzte Farbe, ältere Armaturen, vergilbte Wände). Diese fallen unter die Schönheitsreparaturen, die der Mieter oder Vermieter je nach Vereinbarung tragen. Mehr dazu in unserem Artikel Schönheitsreparaturen Österreich.

Kategorieanhebung als Teil der Erhaltungspflicht

§ 3 Abs 2 MRG verpflichtet den Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen auch zur Kategorieanhebung. Eine Wohnung muss auf Kategorie A angehoben werden, wenn:

Kategorie A bedeutet: Wohnung mit Zentralheizung oder gleichwertiger Wärmeversorgung, Bad oder Dusche, WC, Küchenbereich und zeitgemäßem Ausstattungsstandard.

Die Kategorieanhebungspflicht ist in der Praxis selten schlagend, da viele Altbauwohnungen bereits in Kategorie A oder B sind. In Einzelfällen – insbesondere bei Substandardwohnungen – kann aber ein Mieter die Anhebung über die Schlichtungsstelle erzwingen.

Mietzinsreserve: Wie wird sie gebildet?

Die Mietzinsreserve ist ein Instrument des MRG, das sicherstellen soll, dass Vermieter ausreichend Mittel für Erhaltungsmaßnahmen ansparen. Sie ergibt sich aus der Differenz zwischen den eingenommenen Hauptmietzinsen und den tatsächlich getragenen Kosten (Betrieb, Verwaltung, Steuern, Instandhaltung).

Für Vermieter hat die Mietzinsreserve praktische Bedeutung bei:

Mehr zu Mietzinsberechnung und gesetzlichen Obergrenzen finden Sie in unserem Artikel Richtwertmietzins Wien 2026.

Grenzen der Erhaltungspflicht

Die Erhaltungspflicht des Vermieters hat klare Grenzen:

Die Rolle der Schlichtungsstelle

In Österreich ist die Schlichtungsstelle (bei Gemeinden oder Bezirksgerichten) die erste Anlaufstelle für Streitigkeiten über Erhaltungspflichten. Der Mieter kann bei der Schlichtungsstelle einen Antrag stellen, wenn:

Das Schlichtungsverfahren ist kostengünstig (geringe Gebühren oder kostenlos) und oft die schnellere Alternative zum Gerichtsverfahren. Die Schlichtungsstelle versucht eine Einigung; scheitert diese, kann die Sache vor das Bezirksgericht gebracht werden.

Für Vermieter gilt: Mängelanzeigen des Mieters immer schriftlich dokumentieren und rasch reagieren. Ein nachgewiesenermaßen nicht behobener Mangel kann zur Mietzinsminderung führen. Mehr dazu in unserem Artikel Mietminderung Österreich 2026.

Praktische Empfehlungen für Vermieter

  1. Mängelanzeigen schriftlich bestätigen: Bestätigen Sie jede Mängelanzeige schriftlich und setzen Sie realistische Fristen für die Behebung.
  2. Regelmäßige Wartung planen: Heizungsanlage, Aufzug und Gemeinschaftseinrichtungen sollten regelmäßig gewartet werden – präventive Wartung ist günstiger als Notfallreparaturen.
  3. Reparaturkosten dokumentieren: Führen Sie ein Instandhaltungsprotokoll für das gesamte Mietobjekt mit Datum, Maßnahme und Kosten.
  4. Fachbetriebe beauftragen: Elektrische Anlagen, Gasinstallationen und Heizungsanlagen müssen von konzessionierten Betrieben gewartet werden.

MietPilot: Instandhaltung und Mängelbehebung dokumentieren

Mit MietPilot verwalten Sie Mängelanzeigen, Reparaturaufträge und Wartungsintervalle – und haben im Streitfall alle Unterlagen griffbereit.

Jetzt kostenlos testen