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Was passiert mit Ihrer Miete, wenn die Inflation 2027 wieder steigt?

Nach Jahren hoher Inflation ist die Teuerung 2025/26 zunächst zurückgegangen. Doch Energie, Rohstoffe und geopolitische Unsicherheiten können das Bild schnell wieder ändern. Was bedeutet ein Inflationsanstieg 2027 für österreichische Vermieter?

Wo stehen wir heute?

Die Inflation in Österreich lag laut Statistik Austria im Durchschnitt 2025 bei ca. 2,3 %. Das ist eine deutliche Beruhigung gegenüber den Spitzenwerten von 8–9 % in 2022/23. Die OeNB (Oesterreichische Nationalbank) prognostiziert für 2026/27 eine Inflation zwischen 2,5 % und 3,5 % – mit erheblicher Unsicherheit nach oben.

Was das MieWeG für 2027 vorsieht

Das MieWeG 2026 begrenzt die erlaubte Mieterhöhung unabhängig von der tatsächlichen Inflation:

Das bedeutet: Selbst wenn die Inflation 2027 auf 5 % steigen sollte, dürfen Vermieter im MRG-Vollbereich nur 2 % weitergeben. Der Rest verfällt – eine Nachholung ist gesetzlich ausgeschlossen.

Szenario 1: Inflation bleibt moderat (2,5–3,5 %)

Dieses Basisszenario entspricht den aktuellen OeNB-Prognosen. Für Vermieter bedeutet es:

Fazit: Überschaubar. Wer konsequent indexiert, kann die meisten Kostensteigerungen kompensieren.

Szenario 2: Inflation steigt auf 5–7 %

Ein erneuter Inflationsschub – ausgelöst etwa durch Energiepreisanstiege, neue Lieferkettenprobleme oder fiskalpolitische Impulse – würde den Druck auf Vermieter deutlich erhöhen:

Fazit: Spürbare Einbußen im regulierten Segment. Die freien Marktsegmente (Neubau, nicht-MRG) können hingegen marktkonform erhöhen.

Szenario 3: Inflationsschock über 8 %

Unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. In diesem Fall:

Fazit: Schutzmechanismus für Mieter bleibt, Vermieter müssen Rücklagen bilden und auf langfristige Wertsteigerung setzen.

Was Vermieter jetzt tun sollten

  1. Alle aktuell erlaubten Erhöhungen ausschöpfen: 2026 sind 1 % erlaubt – nutzen Sie den Spielraum. Jede nicht durchgeführte Erhöhung ist dauerhaft verloren.
  2. Betriebskostenabrechnung optimieren: Indexbasierte Betriebskosten können direkt an Mieter weitergegeben werden – außerhalb der MieWeG-Caps.
  3. Rücklagen für Instandhaltung bilden: Bei moderaten Mieteinnahmen sind solide Rücklagen (empfohlen: 1–2 % des Immobilienwerts p.a.) entscheidend.
  4. Vertragsart prüfen: Liegt Ihre Wohnung im freien Marktsegment, haben Sie mehr Flexibilität. Prüfen Sie, ob das MRG vollständig, teilweise oder gar nicht anwendbar ist.
  5. Professionelle Verwaltung in Betracht ziehen: Gerade bei mehreren Objekten rechnet sich die professionelle Unterstützung durch automatisierte Indexierungssysteme.

Fazit: Planbarkeit trotz Unsicherheit

Das MieWeG 2026 schafft für die nächsten Jahre Planbarkeit – aber auf einem Niveau, das bei hoher Inflation für Vermieter unbequem wird. Die entscheidende Strategie: Alle erlaubten Erhöhungen konsequent und termingerecht durchführen, Betriebskosten sorgfältig abrechnen und das Portfolio langfristig betrachten. Immobilien bleiben trotz temporärer Caps ein solider Inflationsschutz.

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