Mietpreisbremse & Inflation: Was bedeutet das konkret für österreichische Vermieter?
Die Inflation der letzten Jahre hat Immobilieneigentümer vor ein Dilemma gestellt: Steigende Kosten auf der einen, gesetzliche Mietpreisbremsen auf der anderen Seite. Was können Vermieter tun?
Die Ausgangslage: Hohe Inflation, gedeckelte Mieterhöhungen
Die Inflation in Österreich lag zwischen 2022 und 2024 zeitweise über 8 %. Gleichzeitig wurden durch das MieWeG 2026 die jährlichen Mieterhöhungen auf maximal 1 % (2026) bzw. 2 % (2027) begrenzt. Die Schere zwischen tatsächlichen Kosten und erlaubten Einnahmen öffnet sich damit für viele Vermieter deutlich.
Welche Kosten steigen für Vermieter?
- Betriebskosten: Wasser, Abwasser, Müll, Allgemeinstrom – direkt inflationskorreliert
- Instandhaltung: Handwerkerleistungen und Baumaterialien sind besonders stark gestiegen
- Versicherungen: Prämien haben sich in den letzten Jahren um 15-30 % erhöht
- Verwaltungskosten: Steuerberatung, Hausverwaltung – ebenfalls inflationsexponiert
Was Vermieter jetzt tun können
1. Alle erlaubten Erhöhungen konsequent nutzen
Auch wenn 1 % wenig klingt: Viele Vermieter versäumen die jährliche Indexierung und verschenken damit Geld. Bei einer Miete von 1.000 € sind das 120 € pro Jahr, die auf dem Tisch liegen bleiben – und nicht nachgeholt werden können.
2. Betriebskosten korrekt weiterverrechnen
Betriebskosten können vom Vermieter vollständig auf den Mieter umgelegt werden. Achten Sie auf eine vollständige und rechtzeitige Abrechnung. Nicht abgerechnete Betriebskosten können unter Umständen verfallen.
3. Modernisierungen strategisch planen
Energetische Sanierungen (Dämmung, Fensterschluss, Heizung) können die Nebenkosten deutlich senken. Außerdem erhöhen sie langfristig den Marktwert der Immobilie und ermöglichen bei Neuvermietung höhere Mietzinse.
4. Steuerliche Optimierung
Instandhaltungskosten können sofort steuerlich abgesetzt werden; Verbesserungen sind über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Eine professionelle Steuerberatung ist für Vermieter mit mehreren Objekten unverzichtbar.
5. Freie Mietverhältnisse bei Neuvermietung nutzen
Fällt Ihre Immobilie in den "freien Markt" (Neubau nach 1945, höchstens 2 Wohneinheiten), haben Sie bei einer Neuvermietung mehr Spielraum bei der Miethöhe. Informieren Sie sich genau, welchem Rechtsregime Ihre Objekte unterliegen.
Langfristige Perspektive: Immobilien bleiben Inflationsschutz
Trotz temporärer Begrenzungen: Immobilien gehören langfristig zu den besten Schutzmaßnahmen gegen Inflation. Sachwerte behalten ihren Wert, und nach Ablauf der aktuellen MieWeG-Übergangsphase (ab 2028) nähern sich die erlaubten Erhöhungen wieder stärker dem tatsächlichen VPI an.
Keine Erhöhung mehr vergessen
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