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VPI-Indexierung Schritt für Schritt: So berechnen Sie die Mieterhöhung richtig

Die VPI-basierte Mietindexierung ist das gängigste Instrument zur Mietanpassung in Österreich. Trotzdem machen viele Vermieter Rechenfehler oder übersehen wichtige Formvorschriften. Dieser Leitfaden erklärt die korrekte Berechnung von Grund auf.

Was ist der VPI?

Der Verbraucherpreisindex (VPI) ist ein Maß für die durchschnittliche Preisentwicklung von Gütern und Dienstleistungen in Österreich. Er wird monatlich von der Statistik Austria veröffentlicht und ist die offizielle Grundlage für Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen.

Wichtig: Der VPI ist kein absoluter Preis, sondern eine Indexzahl. Ein Wert von 120 bedeutet, dass die Preise seit dem Basisjahr (2020 = 100) um 20 % gestiegen sind.

Schritt 1: Den richtigen Basismonat identifizieren

Ihr Mietvertrag enthält eine Wertsicherungsklausel, die einen Referenzmonat definiert – meist den Monat des Vertragsabschlusses oder einen festgelegten Startmonat. Dieser Monat bestimmt den VPI-Ausgangswert.

Beispiel: "Der Mietzins wird wertgesichert anhand des Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2015), Jänner 2022 = 113,5."

Schritt 2: Den aktuellen VPI ermitteln

Den aktuellen VPI finden Sie auf der Website der Statistik Austria (statistik.at) unter "Preise / VPI". Verwenden Sie den gleichen Index wie im Mietvertrag angegeben (z.B. VPI 2020 oder VPI 2015).

Für die meisten Mietverträge der letzten Jahre ist der VPI 2020 (Basisjahr 2020) maßgeblich.

Schritt 3: Die rohe Erhöhung berechnen

Die Formel lautet:

Erhöhung (%) = (VPI aktuell – VPI Basis) / VPI Basis × 100

Beispiel: VPI Basis = 113,5; VPI aktuell = 126,8
Erhöhung = (126,8 – 113,5) / 113,5 × 100 = 11,7 %

Schritt 4: Den Cap nach MieWeG 2026 anwenden

Seit 2026 gilt: Die tatsächlich durchsetzbare Erhöhung ist auf den gesetzlichen Cap begrenzt:

Im Beispiel: Die berechneten 11,7 % werden 2026 auf 1 % gekappt. Der neue Mietzins beträgt bei bisherigen 800 € daher: 800 × 1,01 = 808 €.

Schritt 5: Das Mietschreiben aufsetzen

Das Erhöhungsschreiben muss alle Berechnungsschritte transparent darlegen und die gesetzliche Grundlage nennen. Es ist nachweisbar zuzustellen (eingeschriebener Brief oder persönlich mit Empfangsbestätigung).

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