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Kaution Rückgabe: Fristen & Regeln für Vermieter in Österreich

Die Kautionsrückgabe ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter. Wann muss die Kaution zurück? Was darf einbehalten werden? Und wie schützen Sie sich als Vermieter rechtlich ab? Dieser Leitfaden gibt klare Antworten.

Wie hoch darf die Kaution in Österreich sein?

Das österreichische Mietrecht begrenzt die Höhe der Kaution auf maximal drei Bruttomonatsmieten (Nettomiete + Betriebskosten + USt). Wird eine höhere Kaution vereinbart, ist die Vereinbarung insoweit ungültig – der Mieter kann den übersteigenden Betrag jederzeit zurückfordern.

Wichtig: Die Kaution muss vom Vermieter verzinst angelegt werden. Gängige Praxis ist ein Sparbuch auf den Namen des Mieters oder ein gemeinsames Treuhandkonto. Vergisst der Vermieter die Verzinsung, schuldet er dem Mieter bei Auszug die Zinsen nach.

Wann muss die Kaution zurückgegeben werden?

Das österreichische Recht kennt keine gesetzlich fixierte Frist für die Kautionsrückgabe. Allerdings hat die Rechtsprechung klare Grundsätze entwickelt: Die Rückgabe muss "innerhalb angemessener Zeit" nach Rückgabe des Mietobjekts erfolgen.

Als angemessen gilt in der Praxis:

Wer die Kaution ohne Grund monatelang einbehält, riskiert eine Klage auf Herausgabe samt Verzugszinsen.

Was darf der Vermieter von der Kaution einbehalten?

Einbehalten werden darf nur, was der Mieter dem Vermieter tatsächlich schuldet:

Nicht einbehalten werden darf der Anteil für normale Abnutzung – also Dinge, die durch jahrelangen normalen Gebrauch entstehen: verblasste Tapeten, kleine Kratzer im Parkett, normale Schmutzspuren an Lichtschaltern.

Übergabeprotokoll: Die wichtigste Absicherung

Der beste Schutz für beide Seiten ist ein detailliertes Übergabeprotokoll bei Ein- und Auszug. Darin sollten festgehalten werden:

Beide Parteien sollten das Protokoll unterschreiben. Ein Mieter, der keine Unterschrift leistet, sollte per eingeschriebenem Brief aufgefordert werden, den Zustand schriftlich zu bestätigen oder Einwände geltend zu machen.

Streitfall: Was tun, wenn sich Mieter und Vermieter uneinig sind?

Ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich, haben beide Parteien folgende Optionen:

  1. Schlichtungsstelle: In Wien und vielen anderen Städten gibt es kostenlose Mieterberatungsstellen und Schlichtungsverfahren (z.B. Mieterschutzbehörde Wien)
  2. Bezirksgericht: Für Forderungen unter 15.000 € ist das Bezirksgericht zuständig – das Verfahren ist verhältnismäßig kostengünstig
  3. Rechtsanwalt: Bei größeren Beträgen oder komplexen Sachverhalten empfiehlt sich anwaltliche Beratung

Als Vermieter sollten Sie alle Rechnungen und Kostenbelege für Reparaturen aufbewahren und die Berechnung der einbehaltenen Kaution schriftlich dokumentieren.

Verzinsung der Kaution: Was schulden Vermieter?

Die Kaution muss "mit den gewöhnlichen Zinsen" angelegt werden. In der Praxis reicht ein normales Sparkonto. Die Zinsen gehören dem Mieter und müssen bei der Rückgabe berücksichtigt werden. Wer kein eigenes Konto für die Kaution führt und die Zinsen nicht auszahlt, schuldet dem Mieter die entgangenen Erträge.

Betriebskosten und Kaution

Steht beim Auszug die jährliche Betriebskostenabrechnung noch aus, darf der Vermieter einen angemessenen Betrag einbehalten – üblicherweise einen Monat Betriebskosten-Vorauszahlung. Mehr zur Betriebskostenabrechnung und zum österreichischen Mietrecht finden Sie in unseren weiteren Ratgebern.

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