Mieterhöhung Muster Österreich: Vorlage & rechtliche Anforderungen 2026
Ein Mieterhöhungsschreiben ist nur dann rechtswirksam, wenn es alle gesetzlichen Pflichtangaben enthält. Ein simples "Die Miete steigt ab Mai auf 850 €" reicht nicht. Dieser Leitfaden zeigt, was ein gültiges Muster in Österreich beinhalten muss – und welche Fehler teuer werden können.
Warum das Muster so wichtig ist
In Österreich kann ein Mieter eine Mieterhöhung anfechten, wenn das Schreiben formal fehlerhaft ist. Im schlimmsten Fall wird die Erhöhung für unwirksam erklärt – und der Vermieter muss den Prozess von vorne beginnen, verliert aber den verpassten Zeitraum unwiederbringlich. Das Muster entscheidet also nicht nur über Compliance, sondern über bares Geld.
Pflichtangaben im Mieterhöhungsschreiben (MRG-Vollbereich)
Für Mietverträge im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) – also typischerweise Altbauwohnungen mit Baujahr vor 1945 – müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Gesetzliche Grundlage: Verweis auf § 16 MRG sowie die Wertsicherungsklausel im Mietvertrag (mit Datum und Paragraf-Nummer des Vertrages)
- VPI-Basismonat und -wert: Der Referenzmonat und der damalige Indexwert, wie im Mietvertrag definiert
- Aktueller VPI-Wert: Der Indexwert des Vergleichsmonats (Quelle: Statistik Austria)
- Rohe Berechnung: Die rechnerisch sich ergebende Erhöhung in Prozent
- Angewendeter Cap (ab 2026): Hinweis auf das MieWeG 2026 (BGBl. I Nr. 91/2023) und den geltenden Deckel (2026: 1 %, 2027: 2 %)
- Neuer Mietzins: Der konkrete neue Betrag in Euro (netto und brutto)
- Wirksamkeitsdatum: Der frühestmögliche Termin (Monatserster nach dem Monat der Zustellung)
- Zustellungsart: Nachweisbare Zustellung (Einschreiben, RSa/RSb, persönlich mit Bestätigung)
Musterschreiben: Aufbau und Formulierungen
Ein rechtssicheres Muster folgt diesem Aufbau:
Betreff: Anpassung des Mietzinses gemäß Wertsicherungsklausel – Mietvertrag vom [Datum]
Einleitung: "Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name], gemäß der im Mietvertrag vom [Datum] unter Punkt [X] vereinbarten Wertsicherungsklausel nehmen wir eine Anpassung des monatlichen Nettomietzinses vor."
Berechnungsteil: "Basisindex: VPI 2020, [Monat Jahr] = [Wert]. Aktueller Index: VPI 2020, [Monat Jahr] = [Wert] (Quelle: Statistik Austria). Rechnerische Erhöhung: [X] %. Anwendbarer Cap gemäß MieWeG 2026 (BGBl. I Nr. 91/2023): [1 %]. Tatsächliche Erhöhung: [1 %]."
Ergebnis: "Der neue monatliche Nettomietzins beträgt ab [Datum] EUR [Betrag] (bisher EUR [Betrag])."
Abschluss: Freundliche Grußformel, Unterschrift, Datum des Schreibens.
Wann wird die Erhöhung wirksam?
Eine Mieterhöhung wird frühestens ab dem ersten Tag des Monats wirksam, der auf den Monat der Zustellung folgt. Konkret bedeutet das:
- Zustellung am 15. Februar → Erhöhung frühestens ab 1. April
- Zustellung am 31. März → Erhöhung frühestens ab 1. Mai
- Bei Postversand: Zustellung gilt am dritten Werktag nach Aufgabe
Wer die Erhöhung per 1. April wirksam stellen will, muss das Schreiben spätestens Ende Februar aufgeben.
Freie Mietverhältnisse (ABGB): Was gilt hier?
Für Wohnungen, die nicht dem MRG unterliegen – etwa Neubau ab 1945, Einfamilienhäuser oder Wohnungen in Gebäuden mit maximal zwei selbstständigen Wohnungen – gilt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB). Hier sind die Formvorschriften weniger streng, aber die vertragliche Wertsicherungsklausel ist trotzdem maßgeblich.
Auch im ABGB-Bereich empfiehlt sich ein schriftliches Erhöhungsschreiben mit nachweisbarer Zustellung – nicht zuletzt für spätere Beweiszwecke bei Streitigkeiten.
Häufige Fehler im Muster
- Falscher VPI-Index: Wenn im Vertrag der VPI 2015 vereinbart ist, aber im Schreiben der VPI 2020 verwendet wird, ist die Berechnung fehlerhaft.
- Kein Hinweis auf den Cap: Ab 2026 muss das MieWeG-Cap ausdrücklich genannt werden – ein Schreiben ohne diesen Hinweis ist anfechtbar.
- Falsches Wirksamkeitsdatum: Zu frühes Datum führt dazu, dass der Mieter zu Recht die erhöhte Miete verweigern kann.
- Fehlende Zustellung: Ein per E-Mail versandtes Schreiben gilt rechtlich als nicht zugestellt, sofern kein ausdrückliches Einverständnis für elektronische Kommunikation im Mietvertrag vereinbart wurde.
Interne Links & weiterführende Informationen
Mehr zur Berechnung der zulässigen Erhöhung finden Sie in unserem Artikel VPI-Indexierung Schritt für Schritt. Den aktuellen VPI-Verlauf seit 2015 finden Sie auf unserer VPI-Verlaufsseite.
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