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Mietkaution Österreich 2026: Höhe, Rückgabe und häufige Fehler

Die Mietkaution ist für viele Vermieter die wichtigste Absicherung gegen Mietschäden und offene Forderungen. Aber wie hoch darf sie wirklich sein? Wann muss sie zurückgegeben werden? Und welche Fehler bei der Kautionsabrechnung führen zu Ärger mit dem Mieter? Dieser Leitfaden beantwortet alle wichtigen Fragen rund um die Mietkaution in Österreich.

Gesetzliche Grundlage: § 16b MRG

Die Mietkaution ist in § 16b MRG geregelt. Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes gelten klare Grenzen für die zulässige Kautionshöhe und die Verwaltung der Kaution durch den Vermieter. Außerhalb des MRG (freier Markt, Neubauten ohne MRG-Vollanwendung) sind die Regeln weniger streng, aber das ABGB setzt ebenfalls Grenzen.

Wichtig: § 16b MRG gilt nur im MRG-Vollanwendungsbereich. Für Wohnungen außerhalb dieses Bereichs (z.B. Neubauten, Eigentumswohnungen auf Miete) gelten die vertraglichen Vereinbarungen im Rahmen des ABGB.

Kaution Höchstgrenze: Wie hoch darf die Kaution sein?

Im MRG-Vollanwendungsbereich gilt: Die Kaution darf maximal drei Bruttomonatsmieten betragen. Ausnahmen sind möglich, wenn besondere Sicherheitsleistungen vereinbart werden — etwa bei einer Bankgarantie statt Barkaution. In der Praxis sind Kautionen von zwei bis drei Monatsmieten üblich.

Außerhalb des MRG (freier Markt) ist die Kautionshöhe nicht gesetzlich gedeckelt. Die Rechtsprechung sieht aber übermäßig hohe Kautionen (mehr als sechs Bruttomonatsmieten) als sittenwidrig an. Im Bereich des freien Markts hat sich als Marktstandard eine Kaution von drei Monatsmieten etabliert.

Kautionsarten: Bargeld, Sparbuch oder Bankgarantie

Es gibt drei gängige Formen der Mietkaution:

Mischformen (z.B. Teil Bargeld, Teil Bankgarantie) sind zulässig. Entscheidend ist, dass die gewählte Form im Mietvertrag klar geregelt ist.

Verzinsungspflicht: Muss die Kaution verzinst werden?

Im MRG-Vollanwendungsbereich ist die Verzinsungspflicht gesetzlich vorgeschrieben: Der Vermieter muss die Barkaution zu marktüblichen Zinssätzen anlegen und dem Mieter die erzielten Zinsen auszahlen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu — nicht dem Vermieter.

In der Praxis bedeutet das: Wenn der Vermieter die Kaution auf einem Sparbuch oder Festgeldkonto anlegt, müssen die Zinserträge bei der Kautionsabrechnung berücksichtigt werden. Wer die Kaution einfach auf dem laufenden Konto parkt, schuldet dem Mieter trotzdem die entgangenen Zinsen (zu einem angemessenen Satz).

Außerhalb des MRG-Vollanwendungsbereichs kann die Verzinsungspflicht vertraglich ausgeschlossen werden. Ohne ausdrückliche Regelung gilt das ABGB — und dort sind Zinsen auf verwahrtes Fremdgeld grundsätzlich geschuldet.

Kautionsrückgabe: Fristen und Voraussetzungen

Die Kaution muss nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung zurückgegeben werden. Es gibt keine starre gesetzliche Frist, aber die Rechtsprechung hat sich auf folgende Grundsätze geeinigt:

Mehr zur Kautionsrückgabe im Detail finden Sie in unserem Artikel Kaution Rückgabe: Fristen und Regeln für Vermieter.

Häufige Fehler bei der Kautionsabrechnung

Diese Fehler führen am häufigsten zu Streit mit dem Mieter:

Praktische Empfehlung: Kautionskonto führen

Legen Sie für jeden Mieter ein separates Kautionskonto oder -sparbuch an. Notieren Sie das Datum der Einlage, den Betrag und die erzielten Zinsen. Beim Auszug haben Sie sofort alle Informationen für die Abrechnung — ohne Rätselraten und Streit. Für das Übergabeprotokoll gilt dasselbe: Dokumentieren Sie den Zustand bei Einzug mit Fotos und Unterschrift beider Parteien.

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